Benachrichtigungsgebühren unzulässig

Die Berechnung solcher Entgelte ist auch dann unzulässig, wenn sie unter dem Deckmantel solcher Formulierungen wie "Schadenersatz" oder "Information des Kunden über den Misserfolg" daherkommen, entschied dasselbe Gericht jetzt Anfang März dieses Jahres (AZ: XI ZR 154/04). Denn zur unentgeltlichen Benachrichtigung des Kunden über die Nichtausführung eines Auftrages sind alle Geldinstitute verpflichtet.
Die Bankkunden sollten also ihre Kontoauszüge sehr sorgfältig auch auf solche Kosten hin überprüfen, raten Verbraucherzentralen und die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB).
 

Weitere wichtige Gerichtsurteile:

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