So genannte Strafgelder für einen Depotwechsel sind immer unzulässig.
Egal, ob Kunden ihr Depot schließen und den Inhalt komplett auf ein
neues Kreditinstitut übertragen oder den Depotvertrag beibehalten und
nur einzelne Depotposten auf die neue Bank übertragen. Die Bank darf
dafür nichts verlangen. |