Kontopfändung

Die Bank darf für eine Kontenpfändung und deren monatliche Überprüfung kein Geld oder Gebühren verlangen, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pfändung zu bearbeiten. Auch Kosten einer Vorpfändung oder eines Zahlungsverbots müssen betroffene Kunden nicht zahlen. (AZ: XI ZR 219/98 und AZ. XI ZR 8/99)

Weitere wichtige Gerichtsurteile:

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Wir führen keine Rechtsberatung durch. Für derartige Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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