Die Bank darf für eine Kontenpfändung und deren monatliche Überprüfung
kein Geld oder Gebühren verlangen, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pfändung
zu bearbeiten. Auch Kosten einer Vorpfändung oder eines
Zahlungsverbots müssen betroffene Kunden nicht zahlen. (AZ: XI ZR
219/98 und AZ. XI ZR 8/99) |