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25.11.2005 Quelle: RP Online Geld&Recht

Kreditfinanzierte Rente

So läuft eine kreditfinanzierte Rente ab: Im ersten Schritt nimmt der Investor einen Kredit auf, den er zu einem Großteil in eine Rentenversicherung einzahlt. Diese zahlt eine Sofortrente aus, mit der im Idealfall voll und ganz die Kreditzinsen beglichen werden. Der Rest der Kreditsumme wird in das Prämiendepot einer Kapital bildenden Lebensversicherung eingezahlt. Nach 15 Jahren soll mit dem angesparten Kapital aus der Kapitallebensversicherung der aufgenommene Kredit abgelöst werden.

Wenn der Kredit aus der Kapitallebensversicherung getilgt ist, läuft die Rente aus der Rentenversicherung weiter. Da keine Zinsen mehr zu zahlen sind, stehen die Rentenzahlungen dem Investor lebenslang zur Verfügung. Rechnen soll sich das Ganze vor allem durch den Steuervorteil: Denn während die Kreditzinsen steuerlich voll absetzbar sind, muss die Sofortrente nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Dazu kommen die steuerliche Absetzbarkeit des von der Kreditsumme einbehaltenen Disagios und die Kosten für die fälligen Vermittlungsprovisionen.

Das alles hört sich gut an, hat aber viele Ecken und Kanten. So hat die Oberfinanzdirektion Düsseldorf in einer Verwaltungsanweisung vom 09.09.2005 (AZ: S 2210 - 12 - St 221S 2210 A - St 215) ganz klar die Grenzen des Steuermodells aufgezeigt. Für die Anerkennung der Verluste ist beispielsweise Voraussetzung, dass zwischen den Finanzierungskosten und den späteren Renteneinkünften ein eindeutiger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und dass jede Kapitalanlage für sich gerechnet voraussichtlich einen steuerlichen Totalüberschuss abwirft.


 

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