So läuft eine
kreditfinanzierte Rente ab: Im ersten Schritt
nimmt der Investor einen Kredit auf, den er zu
einem Großteil in eine Rentenversicherung
einzahlt. Diese zahlt eine Sofortrente aus, mit
der im Idealfall voll und ganz die Kreditzinsen
beglichen werden. Der Rest der Kreditsumme wird
in das Prämiendepot einer Kapital bildenden
Lebensversicherung eingezahlt. Nach 15 Jahren
soll mit dem angesparten Kapital aus der
Kapitallebensversicherung der aufgenommene
Kredit abgelöst werden.
Wenn der Kredit aus der
Kapitallebensversicherung getilgt ist, läuft die
Rente aus der Rentenversicherung weiter. Da
keine Zinsen mehr zu zahlen sind, stehen die
Rentenzahlungen dem Investor lebenslang zur
Verfügung. Rechnen soll sich das Ganze vor allem
durch den Steuervorteil: Denn während die
Kreditzinsen steuerlich voll absetzbar sind,
muss die Sofortrente nur mit dem Ertragsanteil
versteuert werden. Dazu kommen die steuerliche
Absetzbarkeit des von der Kreditsumme
einbehaltenen Disagios und die Kosten für die
fälligen Vermittlungsprovisionen.
Das alles hört sich gut an, hat aber viele Ecken
und Kanten. So hat die Oberfinanzdirektion
Düsseldorf in einer Verwaltungsanweisung vom
09.09.2005 (AZ: S 2210 - 12 - St 221S 2210 A -
St 215) ganz klar die Grenzen des Steuermodells
aufgezeigt. Für die Anerkennung der Verluste ist
beispielsweise Voraussetzung, dass zwischen den
Finanzierungskosten und den späteren
Renteneinkünften ein eindeutiger
wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und dass
jede Kapitalanlage für sich gerechnet
voraussichtlich einen steuerlichen
Totalüberschuss abwirft.
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