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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
 

Ab 01.07.2005 wurden die alten bundesdeutschen Pfändungsfreigrenzen leicht angehoben.

Durch die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen wird der pfändbare Betrag eines Lohns oder Gehalt verringert.

Im einzelnen bedeutet dies, daß mit der Erhöhung der Pfänungsfreigrenzen ein wesentlich kleinerer Bestandteil des Einkommens bei Vorliegen einer vollstreckbaren Lohnpfändung an die Gläubiger geht.

 

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