Ab 01.07.2005 wurden die
alten bundesdeutschen Pfändungsfreigrenzen leicht
angehoben.
Durch die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen wird
der pfändbare Betrag eines Lohns oder Gehalt verringert.
Im einzelnen bedeutet dies,
daß mit der Erhöhung der Pfänungsfreigrenzen ein
wesentlich kleinerer Bestandteil des Einkommens
bei Vorliegen einer vollstreckbaren Lohnpfändung
an die Gläubiger geht.
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