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Wohnungsbauförderung:


Auch die Bundesländer haben Finanzierungsprogramme um den Wohnungsbau zu fördern. Jedoch sind die Programme nicht einheitlich, da jedes Bundesland selbst bestimmen kann, wie viel finanzielle Hilfen den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die einzelnen Bundesländer legen dabei jedes Jahr aufs Neue Fördertöpfe, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, auf. Der Bund legt mit seinem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) lediglich die Rahmenbedingungen fest. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen soll, ist Aufgabe der Länder. Aufgrund einer Vielzahl von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen, muss jedoch erwähnt werden, dass nur wenige Antragsteller in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Einen besonderen Vorzug, bei der Gewährung der Fördergelder, erhalten i.d.Regel. Regel kinderreiche Familien und Schwerbehinderte.

Obwohl die einzelnen Bundesländer in Ihren Entscheidungen vorwiegend frei sind, gibt es einige Grundsätze, die fast für jedes Bundesland gelten. Zu diesen Grundsätzen zählen beispielsweise:
Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel.: 0721/150-1040
Fax: 0721/150-1272
http://www.l-bank.de

Bayern
Erste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
Tel.: 089/2192-3378
Fax: 089/2192-13331
http:www.wohnen.bayern.de

Berlin
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10179 Berlin
Tel.: 030/2125-2662
http://www.investitionsbank.de

Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331/660-0
Fax: 0331/660-1122
http://www.ilb.de

Bremen
Amt für Wohnung und Städtebauförderung
Breitenweg 24/26
Tel.: 0421/361-6021
Fax: 0421/361-4033
http://www.bremen.de/web/owa/P_Anz_Einrichtungen?pi_id=112862

Hamburg
Anträge nach dem Bilanzverfahren:
Hamburgische Wohnungsbaukredit- anstalt (WK)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel.: 040/24846-0
Fax: 040/24846-482
http://www.wk-hamburg.de

Hessen
Keine Förderprogramme derzeit im Programm

Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385/6363-0
Fax: 0385/6363-1212
http://www.lfi-mv.de

Niedersachsen
Niedersächsische Landestreuhandstelle
Hamburger Allee 4
30161 Hannover
Tel.: 0511/361-5774 oder 3
Fax: 0511/361-9286
http://www.lts-nds.de

Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Städtebau und wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Elisabethstraße 5-11
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211/3843-0
Fax: 0211/3843-603
http://www.mswks.nrw.de

Rheinland-Pfalz
Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 6-10
55116 Mainz
Tel.: 06131/13-3006
Fax: 06131/13-3034
http://www.lth-rlp.de

Saarland
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Am Tummelplatz 7
6617 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-2613
http://www.finanzen.saarland.de

Sachsen
Keine Förderprogramme derzeit im Programm

Sachsen-Anhalt
Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt
Domplatz
39104 Magdeburg
Tel.: 0800/5600757
Fax: 0391/589-1674
http://www.lfi-lsa.de

Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431/9905-3256
Fax: 0431/9905-3530
http://www.ib-sh.de

Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 03643/587277
http://foerderbuch-thueringen.tiaw.de/w-w01.htm

Wohnungsbauförderung des Bundes

Wohnungsbauförderung der Länder

Anschriften der Bundesländer mit Wohnungsbauförderung

Der Bund fördert mit verschiedenen Programmen das selbstgenutzte Eigenheim. Von folgenden finanziellen Hilfen kann derzeit ausgegangen werden:

Baufinanzierung günstig

Kredite von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)


Die staatliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz über 8 Jahre


Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt


Lastenzuschuß als Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer vom Wohnungsamt


Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es grundsätzlich nicht


Ein Neubauvorhaben wird i.d.Regel nur dann unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde bzw. beim Kaufvorhaben der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist


Je nach Bundesland muss ein unterschiedlicher Eigenkapitalanteil erbracht werden. Diese Mindestbeteiligung liegt zwischen 10 bis 25 Prozent der Baukosten.


Besonders hochwertige Neubauten werden i.d.Regel nicht gefördert. So gibt es beispielsweise je nach Bundesland unterschiedliche Wohnflächengrenzen.


Weiter werden die Fördergelder nur genehmigt, sofern nach Abzug der monatlichen Belastung, noch genug Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung bleibt.


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