Hilfeseite: Kreditunterlagen - Fragen und Antworten
 

Damit Sie möglichst schnell zu Ihrem Kredit kommen, müssen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse unsere Checkliste beachten. Diese ist Ihnen mit den Kreditverträgen zugesandt worden.  Um Ihnen bei Unklarheiten zu helfen können Sie hier nochmals nachlesen.

Vollständigkeit ist Vorraussetzung für eine Auszahlung !!

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Zur Vollständigkeit gehören:
  1. Alle Vertragsunterlagen komplett unterschrieben an uns zurück
  2. Liste beizulegender Dokumente (Checkliste) vollständig beachten.

Zu 1:
Vollständige Vertragsunterlagen:
Alle Vertragsunterlagen bedeutet, daß kein Bestandteil des Vertrags(Kreditvertrag, Kreditvermittlungsauftrag, Selbstauskunft etc..) fehlen darf.
Unterschriften:
Auch müssen alle Unterschriften verständlicherweise vorhanden sein. Die Unterschriften müssen mit ausgeschriebenen Vornamen und Zunamen sein, ansonsten ist es keine gültige und verbindliche Unterschrift. Gestalten Sie Ihre Unterschrift ausweisähnlich.
Korrekturblatt:
Das Korrekturblatt legen wir bei, damit Sie bei eventuellen Fehlern in der Selbstauskunft (Übertragungs-/Tippfehler etc.) die Möglichkeit haben, diese zu korregieren. Die Korrektur nehmen Sie bitte auf dem Korrekturblatt vor und füllen dies bitte nochmals ganz aus.

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Zu2:

Original Lohnabrechnung:
Zur Prüfung des Kreditantrag sind selbstverständlich nur Original-Lohnabrechnungen zugelassen. Bitte übersenden Sie nur Originale. Versuchen Sie bitte  nicht Kopien (egal wie gut) herzustellen. Dies wird aufgrund langjähriger Erfahrung erkannt und verzögert die Bearbeitung (Nachforderung) erheblich. Originale werden Ihnen nach Abwicklung selbstverständlich wieder zurückgesandt. Also keine Angst.
Vollständige Lohn/Gehaltsabrechnung:
Bitte achten Sie auch darauf, daß die Lohnabrechung vollständig ist, da oft Lohnabrechnungen aus mehreren Seiten bestehen. Egal wie unwichtig Ihnen eine Seite vorkommt, es müssen alle Seiten vorliegen. Wieviele Seiten Ihre Lohnabrechung hat erkennen Sie meist oben (Seite 2 von 3).

Beamte/öffentlicher Dienst Gehaltsabrechnungen:
Uns ist bekannt, daß Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nur bei Änderungen eine neue Abrechnung bekommen. Das bedeutet für diese Berufsgruppen, daß die letzte erhaltene Gehaltsabrechnung zu senden ist und die aktuellen letzten zwei Kontoauszüge. Der Betrag der letzten Gehaltsabrechnung muß dann identisch mit den Kontoauszügen sein.

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Original Kontoauszüge:
Bei den Kontoauszügen verhält es sich genauso, wie bei den Lohnabrechnungen. Nur Orignale der letzten beiden Lohneingänge, passend zu den von Ihnen beigelegten Lohnabrechnungen. Keine Kopien oder Bildschirmausdrucke oder Online Banking werden von der Bank akzeptiert. Falls Sie einen Kontoauszug verloren haben, kann normalerweise jede Bank ein Exemplar nachdrucken. Ausnahme: Falls der Kontoauszug vom Vormonat fehlt, kann auch ein Online-Bankingauszug oder Bildschirmausdruck akzeptiert werden, wenn dieser mit Stempel der Bank und Unterschrift versehen ist. Jedoch der neuere der beiden Kontoauszüge muß ein Original sein.

Kontoinhaber auf Kontoauszug:
Auf einem Kontoauszug müssen Sie mit Namen als Kontoinhaber ersichtlich sein. Es kann auch eine älterer beigelegt werden. Sollten Sie nicht Kontoinhaber sein, so müssen Sie eine Verfügungsberechtigung über das Konto nachweisen.

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Personalausweis Kopie:
Die Kopie des Personalausweis muß beidseitig sein und die Anschrift gut leserlich. Die Anschrift muß auch die gültige Meldeadresse sein. Wenn nicht, muß eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes beigelegt werden. Falls man nur einen Reisepass besitzt muß grundsätzlich eine aktuelle Meldebestätigung beigelegt werden, da im Reisepass die Adresse fehlt.

Lohnsteuerkarte:

Falls von Ihnen die Kopie  Lohnsteuerkarte des Vorjahres angefordert ist, hat dies meist den Hintergrund, daß Sie auf Ihrer Lohnabrechnung das Eintrittsdatum beim Arbeitgeber , die Jahressumme fehtl. Oder man Studenlohn erhält. Ersatzweise kann auch  eine Kopie des Sozialversicherungsnachweises oder die Lohnabrechnung Dezember des Vorjahres gesendet werden.

Nachweis Grundwehrdienst:
Männliche Antragsteller müssen bis zum 23 Lebensjahr eine Nachweis für geleisteten Grundwehrdienst oder Ersatzdienst im Original vorlegen. Ansonsten muß ein Ausmusterungsbescheid im Original vorgelegt werden. Diesen bekommt mann beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.

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Dienstzeitbescheinigung bei Zeitsoldaten:
Zeitsoldaten müssen einen Nachweis  in Form der "Dienstzeitbescheinigung" über die Dauer Ihrer Dienstzeit bringen. Bitte auch im Original. Sollte dieser verloren gegangen sein, kann man sich dies durch ein Schreiben des Geschäftszimmers nochmals bestätigen lassen. Achten Sie aber darauf, daß die Bestätigung über die Dauer des Dienstverhältnisses mit einem Siegel der Dienststelle bestätigt ist.

Persönliche Abzüge auf der Lohnabrechnung:
Sollten Sie einen Abzug auf der Lohnabrechnung haben und nicht ersichtlich sein zu welchen Zweck, so muß hier ein Nachweis erbracht werden wofür der Abzug war. Im Zweifelsfall kann man sich dies von Arbeitgeber bestätigen lassen. Grund hierfür ist, daß sich schon Pfändungen hinter solchen undefinierten Abzüge verborgen haben.

Unterschriftsbeglaubigung:
Eine Unterschriftbeglaubigung ist zwingend vorgeschrieben bei Beamten, öffentlicher Dienst, Soldaten, unleserlichen Unterschriften, abgekürzten Unterschriften.
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist am einfachsten zu erhalten bei den Einwohnermeldeämtern. Alternativ auch Amtsgericht oder Notar (11 Euro).
Beamte,Soldaten oder öffentlicher Dienst können sich die Unterschrift auch in deren Geschäftszimmer bestätigen lassen, sofern ein Dienstsiegel vorhanden ist. Die Unterschriftsbeglaubigung ist auf dem beiliegenden Blatt" Abtretungserklärung " im unteren Abschnitt durchzuführen. Die Bezeichnung Ur.Nr. ist nur für den Notar. Im oberen rechten Teil befindet sich ein Kästchen "zum Barkreditvertrag vom". Hier nur das Vertragsdatum eintragen. Im Zweifelsfall freilassen, da ein falsches/korrigiertes Datum das Dokumente ungültig macht.

Siehe auch:

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Trotzdem noch Fragen dann : Tel 0180-3333 9275

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