Manche Banken und Sparkassen kassierten für Barabhebungen/Barauszahlungen am Schalter
eine Extragebühr, weil die Personalkosten höher seien als am
Geldautomaten. Zu Unrecht, befand das Landgericht Frankfurt (AZ: 2-2 O
17/03) unlängst in einem Urteil.
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