Bei den Kosten für die Depotführung und für den An- und Verkauf
einzelner Werte sieht es schlecht aus. Diese Orderkosten kann die Bank
auf den Kunden abwälzen. Auch für objektiv anfallende Fremdkosten im
Zusammenhang mit dem Depotwechsel muss der Kunde aufkommen. Diese
Umbuchungskosten sind aber sehr gering, da der Depotwechsel in der
Regel nur elektronisch erfolgt. Dass diese Kosten tatsächlich
angefallen sind, muss die Bank dem Kunden durch Zahlungsbelege
nachweisen. (AZ: XI ZR 200/03 und AZ: XI ZR 49/04) |