Pf�ndung. Im Rahmen einer Pf�ndung
werden Gegenst�nde beschlagnahmt, um die
nachgewiesenen Forderungen eines Gl�ubigers
zu befriedigen.
Zu einer Pf�ndung kann es kommen, wenn ein
Schuldner seine Rechnungen beziehungsweise
Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. So
gesehen ist die Pf�ndung eine Form der
Zwangsvollstreckung. Voraussetzung f�r eine
Pf�ndung ist stets ein vollstreckbarer
Titel, welcher vorab dem s�umigen Zahler
zugestellt wird. Die eigentliche Pf�ndung
unternimmt dann ein Gerichtsvollzieher.
Gepf�ndet werden d�rfen alle nicht
unmittelbar f�r den Lebensunterhalt n�tigen
Sachgegenst�nde. Gepf�ndet wird vor Ort also
nur das bewegliche Verm�gen eines
Schuldners. Die Pf�ndung macht der
Gerichtsvollzieher dadurch kenntlich, dass
er an den betreffenden Gegenst�nden ein
Pfandsiegel, im Volksmund auch �Kuckuck�
genannt, anbringt.
Auch eventuell vorhandenes
Bargeld kann im Rahmen der
Pf�ndung eingezogen werden. Ebenso k�nnen nat�rlich auch Guthaben auf
Konten gepf�ndet werden, man spricht dann von einer so genannten
Kontenpf�ndung. Bis zu einer gewissen Grenze k�nnen also auch
Lohnzahlungen der Pf�ndung unterliegen. Die vom Vollstreckungsbeamten
beim Schuldner gepf�ndeten Gegenst�nde gelangen danach zur
Versteigerung. Der Erl�s aus der Pf�ndung geht an den Gl�ubiger, um
dessen Anspr�che zu befriedigen. Ein eventueller �berhang aus der
Versteigerung wird dem Schuldner zur�ck erstattet. Um die stets
unangenehme Pf�ndung zu vermeiden, ist es daher ratsam sich bei
Ausgaben und Krediten nicht zu �bernehmen, insbesondere wenn ein
regelm��iges Einkommen nicht sichergestellt ist. Mit einer Pf�ndung
ist die Kreditw�rdigkeit auf jeden Fall zun�chst einmal verspielt.
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[Kreditlexikon] |