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Restschuldversicherung - Kreditlexikon -  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Restschuldversicherung:
Eine Restschuldversicherung wird regelmäßig für die Absicherung der Restsumme bei Krediten im Falle von Unfall, Berufsunfähigkeit oder Tod angeboten, teilweise ist eine solche Restschuldversicherung sogar obligatorisch. Als nützlich für den Kreditnehmer kann sich eine Restschuldversicherung auch im Fall plötzlicher Arbeitslosigkeit erweisen. Gerade dieses Risiko wird in der heutigen Zeit immer noch unterschätzt. Prinzipiell nützt eine Restschuldversicherung Kreditnehmer wie Kreditgeber, denn für letzteren sinkt so das Ausfallrisiko deutlich.

Die Restschuldversicherung dient der Bank quasi als zusätzliche Sicherheit. Einziger Nachteil für den Schuldner ist der, das eine Restschuldversicherung zusätzliche Kosten mit sich bringt. Der Gewinn an Sicherheit für sich und seine Familie sollte dem Kreditnehmer diese Ausgabe allerdings fast immer wert sein. Gerade wenn eine Finanzierung auf wackeligen Beinen steht, stellt eine Restschuldversicherung für den Fall der Fälle eine Beruhigung dar. Je nach persönlicher und familiärer Situation sollte der Typ von Restschuldversicherung gewählt werden, der die potentiellen Risiken in optimaler Weise abdeckt.

Auch wenn die Restschuldversicherung die Gesamtkosten noch einmal erhöht, machte diese Ausgabe auf den Tag gerechnet meist nur wenige Cent aus. Vor Abschluss einer Restschuldversicherung sollten die eingeschlossenen Leistungen natürlich genau geklärt sein. In manchen Fällen kann eine bestehende Risiko-Lebensversicherung beziehungsweise ein Berufsunfähigkeitsschutz den Abschluss einer Restschuldversicherung überflüssig machen, dies muss im Einzelfall abgewogen werden.

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