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Was ist eigentlich die Schufa ?
Diese Frage zur "Schufa" wird uns oft
gestellt. Obwohl jeder der ein Bankkonto besitzt oder
einen laufenden Kredit hat, muß zwangsläufig mit der
Schufa in Kontakt kommen., da sich jede Bank die
sogenannte
Schufaklausel
unterschreiben läßt. Die Schufa ist
die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung"
in Form einer Gemeinschaftseinrichtung von
Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder
Warenkredite gewähren. Hierzu gehören Banken und
Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen,Versandhäuser
und Kreditkartengesellschaften. Ziel der Schufa ist es,
ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
Die Kritik an der Schufa ist oft
groß, da auch oft inaktuelle Daten, also Daten von
Krediten etc., die bereits längst getilgt sind,
oft noch als offener Posten gespeichert sind. Dies ist
aber meist nicht das Verschulden der Schufa, sondern
wird öfters von den Banken vergessen, der Schufa zu
melden, wenn ein Kredit getilgt ist.
Wichtig zu wissen ist vorallem für
diejenigen, die irgendwann in der Vergangenheit mal
einen negativen Schufaeintrag hatten (z.B.
Kreditkündigung, Handyrechnung nicht bezahlt etc.). Ein
negativer Eintrag bei der Schufa wird erst drei Jahre
nach dem Erledigungsdatum gelöscht. Das heißt in der
Praxis, daß sich manche wundern, daß deren Kredit oder
Finanzierung abgelehnt wird, obwohl ja der negative
Eintrag bereits durch Erledigung getilgt ist.
Das einzige was Sie löschen lassen
können ist ein "unberechtigter Eintrag", z.B. aufgrund
von Namensverwechselung. Hier müssen Sie jedoch der
Schufa lückenlos beweisen, daß dieser Eintrag
unberechtigt ist. Natürlich ist die Schufa nicht
bestrebt falsche Daten zu speichern. Sie muss aber im
Interesse ihrer Vertragspartner genau prüfen, ob ein
negativer Eintrag wirklich zu Unrecht geschah. Der
Verbraucher kann sich jedoch an die
Verbraucherservicestelle der SCHUFA wenden, falls er
einen Eintrag abklären möchte.
Es besteht seit 1.1.2007 die
Möglichkeit, Forderungen unter 1000 Euro sofort wieder
aus dem Datenbestand löschen zu lassen, wenn diese
Bedingungen erfüllt sind:
-
offene, ausreichend gemahnte und unbestrittene Forderung
-
keine titulierte Forderung wie z.B.
Vollstreckungsbescheid
-
erstmals nach dem 1. Januar 2007 gemeldet
-
Forderungsbetrag von nicht mehr als 1.000 Euro
-
Forderung innerhalb eines Monats beglichen und der
SCHUFA vom Gläubiger als beglichen gemeldet.
Bei Kreditanträgen kommt es immer
mehr zu Ablehnungen, aufgrund von negativen
Schufaeinträgen, diese häufen sich vermehrt bei jungen
Antragstellern, da hier häufig aufgrund einer nicht
bezahlten Handyrechnung ein negativer Eintrag existiert.
Die einzige Möglichkeit die besteht
ist ein Kredit ohne
Schufa. Dieser Kredit ohne Schufa ist jedoch
verständlicherweise an sehr strenge Richtlinien
geknüpft, da ja keine Schufaauskunft eingeholt wird.
Wichtig: Wir
sind nicht die Schufa und wir können auch keine Auskunft
über die Schufa geben. Wir führen auch keine
Rechtsberatung durch. Bei Fragen zur
Schufa-Eigenauskunft
müssen Sie bei Schufa selber anfragen. |