Die Fähigkeit rechtsgültig einen
Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für
die Burteilung der
Kreditfähigkeit ist die Rechts-
und Geschäftsfähigkeit.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit
Vollendung der Geburt. Geschäftsfähig sind
grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
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