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Kreditlexikon -  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Darlehensnehmer: Der Darlehensnehmer erhält von Darlehensgeber das Darlehen. Er hat es gemäß den vertraglichen Bedingungen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen auftreten.


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