Der einfache und schnelle Weg zum richtigen Kredit !
 
 Kredit Gesetze im Überblick !


Um Ihnen einen Überblick über die einschlägigen Gesetzestexte, die den Bereich Kredite und Darlehen berühren, haben wir Ihnen die einschlägigen Gesetze zum Thema Kredit zusammengestellt.

Wichtig: Wir führen keine Rechtsberatung durch. Es handelt sich nur um recherchierte themenbezogene Informationen, die ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt werden !

Diese Kreditgesetze (Kreditvermittlungsgesetz) wurden aus dem früheren Kreditvermittlungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen.
 

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in verschiedene Abschnitte unterteilt.
Im zweiten Buch (Recht der Schuldverhältnisse) des Bürgerlichen Gesetzbuches befinden sich die Kreditgesetze.

Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:

§ 655 a BGB: Darlehensvermittlungsvertrag
§ 655 b BGB: Schriftform
§ 655 c BGB: Vergütung
§ 655 d BGB: Nebenentgelte
§ 655 e BGB: Abweichende Vereinbarungen

Zulassung als Kreditvermittlung

§ 34 c Gewerbeordnung - Erlaubnis Darlehensvermittlung
- Vorraussetzung für die Erlaubniserteilung


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Kreditvermittlung unseriös ?
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Weitere themenrelevante Paragraphen:

§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 491 Verbraucherdarlehensvertrag
§ 492 Schriftform, Vertragsinhalt
§ 493 Überziehungskredit
§ 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
§ 495 Widerrufsrecht
§ 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
§ 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Weiter sind auch noch Vorschriften der Preisangabenverordnung (PangV) relevant:

§1 Grundvorschriften
§4 Kredite

Grundlegende Vorschriften findet man im Kreditwesengesetz (KWG)

Das Kreditwesengesetz teilt sich in 6 Abschnitte.

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften< 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanz holding-Gesellschaften und Finanzunternehmen

§ 1 Begriffsbestimmungen
§2 Ausnahmen
§2a Rechtsform
§2b Inhaber bedeutender Beteiligungen
§3 Verbotene Geschäfte
§4 Entscheidungen der BaFin

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