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Effektivzins. Den Begriff Effektivzins bei
Kreditgeschäften kann man am besten mit der Angabe des Endpreises, wie
sie bei Waren oder auch Dienstleistungen üblich ist, vergleichen. Der
Effektivzins dient vor allem dazu, dem Verbraucher bzw. Kreditnehmer
in Form eines jährlichen Prozentsatzes auf einen Blick einen
Vergleichswert hinsichtlich der anstehenden Kreditkosten an die Hand
zu geben.
Im Gegensatz zum Nominalzins beinhaltet der Effektivzins
daher auch die Kreditnebenkosten, wie die häufig von
Kreditinstituten
erhobenen Bearbeitungsgebühren. Aber auch Zinseszinseffekte wie sie
bei unterjähriger Zinsberechnungen auftreten, sind beim Effektivzins
eingearbeitet. Auch die nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnung ist
gegebenenfalls beim Effektivzins berücksichtigt. Es lohnt sich also,
nicht nur auf den Nominalzins zu schauen, denn der Effektivzins ist,
was die Kostenseite angeht, für den Schuldner deutlich
aussagekräftiger. Natürlich finden sich alle relevanten Kreditkonditionen auch im Kreditvertrag, den Kreditnehmer wie
Geldinstitut unterschreiben.
Alles in allem kann der Effektivzins als
verbraucherfreundliche „Erfindung“ bezeichnet werden, da er bei jedem
Kreditgeschäft zahlreiche aufwändige Berechnungen entbehrlich macht.
Gerade unerfahrene Kreditnehmer dürften deshalb von der Angabe des
jeweiligen Effektivzins profitieren. Mit dem Effektivzins wird durch
die Einberechnung aller Preisbestandteile dem Kreditnehmer die
Gesamtbelastung verdeutlicht, die sich aus dem Kreditgeschäft ergibt.
Vergleicht man Nominalzins und Effektivzins miteinander, wird schnell
deutlich, wie Kreditnebenkosten und Abrechnungsmodalitäten einen Kredit verteuern.
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[Kreditlexikon] |