Effektivzins

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Effektivzins:

Den Begriff Effektivzins bei Kreditgeschäften kann man am besten mit der Angabe des Endpreises, wie sie bei Waren oder auch Dienstleistungen üblich ist, vergleichen. Der Effektivzins dient vor allem dazu, dem Verbraucher bzw. Kreditnehmer in Form eines jährlichen Prozentsatzes auf einen Blick einen Vergleichswert hinsichtlich der anstehenden Kreditkosten an die Hand zu geben.

Im Gegensatz zum Nominalzins beinhaltet der Effektivzins daher auch die Kreditnebenkosten, wie die häufig von Kreditinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren. Aber auch Zinseszinseffekte wie sie bei unterjähriger Zinsberechnungen auftreten, sind beim Effektivzins eingearbeitet. Auch die nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnung ist gegebenenfalls beim Effektivzins berücksichtigt. Es lohnt sich also, nicht nur auf den Nominalzins zu schauen, denn der Effektivzins ist, was die Kostenseite angeht, für den Schuldner deutlich aussagekräftiger. Natürlich finden sich alle relevanten Kreditkonditionen auch im Kreditvertrag, den Kreditnehmer wie Geldinstitut unterschreiben.

Alles in allem kann der Effektivzins als verbraucherfreundliche Erfindung bezeichnet werden, da er bei jedem Kreditgeschäft zahlreiche aufwändige Berechnungen entbehrlich macht. Gerade unerfahrene Kreditnehmer dürften deshalb von der Angabe des jeweiligen Effektivzins profitieren. Mit dem Effektivzins wird durch die Einberechnung aller Preisbestandteile dem Kreditnehmer die Gesamtbelastung verdeutlicht, die sich aus dem Kreditgeschäft ergibt. Vergleicht man Nominalzins und Effektivzins miteinander, wird schnell deutlich, wie Kreditnebenkosten und Abrechnungsmodalitäten einen Kredit verteuern.

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