Kreditfähigkeit berechnen bis zur Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeitsprüfung von Unternehmen und OHG
Der Begriff der „Kreditfähigkeit“ ist definiert als die Fähigkeit einer Person oder einer Personengesellschaft, rechtswirksam Kredite aufzunehmen und damit rechtswirksame Kreditverträge abzuschließen. Hinsichtlich der Person sind natürliche und juristische Personen zu unterscheiden. Unter einer natürlichen Person versteht man jeden Menschen. Um kreditfähig zu sein, muss eine natürliche Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches voll geschäftsfähig sein. Juristische Personen sind in der Regel Personenvereinigungen, die aufgrund ihrer rechtlichen Anerkennung rechtsfähig sind, also Träger von Rechten und Pflichten sind. Gängige juristische Personen sind die Unternehmensformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft.

Sie werden rechtsfähig durch die Eintragung ins Handelsregister. Eine juristische Person handelt durch ihre Organe, die Geschäftsführung oder den Vorstand. Mit ihrer Rechtsfähigkeit sind juristische Personen auch kreditfähig.

   
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Kreditfähigkeit berechnen - Kreditwürdigkeit

Die Kreditfähigkeit ist zu prüfen, wenn ein Kredit ohne Schufa vergeben werden soll, wobei es sich hier wahlweise um einen Verbraucherkredit, ein Darlehen oder auch einen Kontokorrentkredit handelt, also die geduldete Überziehung des Kontos.
Die Kreditfähigkeit von Unternehmen und Personen ist abzugrenzen von der Kreditwürdigkeit. Die Kreditwürdigkeit ist gleichbedeutend mit der Bonität eines Kreditnehmers. Die Bonität ist seine Fähigkeit, einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vertragsgemäß zurückzuzahlen. Die Einschätzung der Bonität eines Kreditnehmers ergibt sich im Wesentlichen aus seinem regelmäßigen Einkommen und aus einer sauberen Schufa Auskunft ohne die Eintragung negativer Merkmale wie Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder eine Eidesstattliche Versicherung. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit werden zunächst die Daten der natürlichen Personen geprüft, die den Kredit aufnehmen möchten. Soll ein Kredit für eine juristische Person aufgenommen werden, dann ist auch die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft zu prüfen. Das bedeutet, es muss für beide eine geregelte finanzielle Situation vorliegen und beide müssen hinsichtlich der Schufa und möglicher weiterer Kreditauskunfteien in Ordnung und unbelastet sein.
Sowohl die Kreditfähigkeitsprüfung als auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit gehören zu den Aufgaben des Kreditgebers, bevor er die Kreditvergabe genehmigt. Beide Prüfungen sind sorgfältig durchzuführen, da sie entsprechende rechtliche Folgen haben können. Die Aufnahme eines Kredits durch eine Gesellschaft oder eine Person ohne Kreditfähigkeit kann zur rechtlichen Unwirksamkeit des Vertrags führen. Ist die Kreditwürdigkeit nicht solide genug, kann es Probleme bei der regelmäßigen Rückzahlung der Kreditraten geben. Beide Konsequenzen sind kaum wünschenswert. Aus diesem Grund ist bei der Kreditfähigkeitsprüfung und der Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechende Sorgfalt anzuwenden.

 

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