Bürgschaft des Ehepartner ohne eigene Mittel

Kredit- Gerichtsurteile

Bürgschaft der Ehefrau, auch wenn ohne eigene Mitte

Die Banken verlangen häufig bei der Gewährung von Betriebskrediten die Sicherungsbürgschaft der Ehefrau, auch wenn diese nicht über eigene Mittel verfügt. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Praxis nicht sittenwidrig ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genügt die Mittellosigkeit des Bürgen nicht zur Feststellung der Unwirksamkeit des Bürgen, auch nicht die verwandtschaftliche Verbundenheit mit dem Schuldner. Die Verpflichtung des Bürgen ist vielmehr in aller Regel erst dann unwirksam, wenn er durch weitere, dem Gläubiger zurechenbare Umstände in seinen berechtigten Interessen erheblich beeinträchtigt wird und so ein unerträgliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern entsteht.

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Stephi

Alles super geklappt. Nachdem alle Unterlagen von mir eingereicht wurden, hat es ca 5 Tage bis zur Auszahlung gedauert. Trotz negativer Schufa. Top gerne wieder

Stephi

Jörg F. – Bauarbeiter

Es gab keinerlei Probleme bei der Kreditabwicklung! ein Lob an die günstigen Kreditkonditionen und Zinsen. Sehr zügig...

Jörg F.
Bauarbeiter