Großkredit

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Großkredit

Von einem Großkredit spricht man üblicherweise bei sieben- oder höherstelligen Kreditbeträgen. Synonym zu Großkredit wird umgangssprachlich oft auch der Begriff Millionenkredit verwendet. Einen solchen Großkredit beantragen meist Unternehmen im Rahmen der Gründung oder für Folgeinvestitionen. Bei Privatpersonen steht ein Großkredit, zum Beispiel für umfangreiche Baumaßnahmen, in der Regel nur extrem selten an. Abgesehen von der Kreditsumme unterscheidet sich der Großkredit im Grunde nur unwesentlich von einem herkömmlichen Kredit. Es werden im Rahmen eines Kreditgespräches zwischen den Vertragsparteien die Kreditsumme, die Laufzeit sowie der Zinssatz und eventuelle Bearbeitungsgebühren vereinbart.

Die Tilgung durch den Schuldner erfolgt nach einem vorher einvernehmlich festgelegten Schema. Lediglich die Bonitätsprüfung wird aufgrund der hohen zur Verfügung gestellten Summe bei einem Großkredit deutlich gründlicher ausfallen. Kreditwürdigkeit ist für einen Großkredit demnach die wichtigste Bedingung. Wenn der Staat oder die Länder investieren, wird in der Regel auch ein Großkredit fällig. Allerdings gelten hier andere Gesetzmäßigkeiten. Überhaupt hat gar nicht jedes Geldinstitut das entsprechende Potential, um regelmäßig einen Großkredit zu vergeben. Das Thema Zinsen ist bei einem Großkredit von besonderer Bedeutung, denn hier laufen über die Jahre gesehen enorme Summen auf. Vor Vergabe eines Großkredites wird der Kreditgeber vom Kreditnehmer umfangreiche Unterlagen verlangen, um sich vor eventuellen Zahlungsausfällen zu schützen.

Die Kreditzusage bei einem solchen Millionenkredit kann daher einige Zeit beanspruchen. Aber wer benötigt schon übers Wochenende einen Großkredit.

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