Kreditwesengesetz

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Kreditwesengesetz:

Das Kreditwesengesetz, kurz KWG genannt, dient der staatlichen Aufsicht in dem sensiblen Wirtschaftssektor, in dem Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute tätig sind. Das Kreditwesengesetz ist ein Bundesgesetz, die momentan gültige Fassung stammt vom 5. April 2004.

Das Kreditwesengesetz oder Gesetz über das Kreditwesen soll vor allem garantieren, dass die Kreditwirtschaft funktionsfähig bleibt. Gläubigern von Kreditinstituten möchte das Kreditwesengesetz vor dem Verlust Ihrer Einlagen schützen. Inhaltlich teilt sich das Kreditwesengesetz in allgemeine Vorschriften, Vorschriften für Kreditinstitute, Vorschriften bezüglich der Beaufsichtigung der Institute, Sondervorschriften sowie entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften. In den Vorschriften für Institute regelt das Kreditwesengesetz zum Beispiel die Eigenmittelausstattung, die Liquidität oder die Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen. Neben den Kundenrechten und Hinweispflichten der Institute regelt das Kreditwesengesetz aber auch Details zu den nötigen Kreditunterlagen. Weiterhin enthält das Kreditwesengesetz auch Bestimmungen bezüglich der Teilnahme an Zahlungs- und Wertpapierliefersystemen bzw. Wertpapierabrechnungssystemen.

Im Rahmen der Beaufsichtigung der Kreditinstitute enthält das Kreditwesengesetz auch Ausführungen hinsichtlich der Zulassung zum Geschäftsbetrieb und zu geschützten Bezeichnungen wie Banken, Bankier oder Sparkasse. Des weiteren widmet sich das Kreditwesengesetz den Prüfungen von Kreditinstituten, Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten und Finanzholding-Gesellschaften. In seinen Sondervorschriften regelt das Kreditwesengesetz beispielweise Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland. In der Praxis ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems befasst.

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