Sicherheiten

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Sicherheiten:

Jeder Kredit birgt für den Kreditgeber ein gewisse Risiko. Um dieses zu minimieren erwarten die Banken bei größeren Kreditsummen vom Kreditnehmer entsprechende Sicherheiten. Beispielweise wird sich bei einem Immobilienkredit der Kreditgeber im Grundbuch eintragen lassen. Diese Grundbucheintragung dient ihm als Sicherheit. Welche Sicherheiten im Einzelfall von einem Schuldner verlangt werden, hängt neben der Kreditsumme auch von der Kreditwürdigkeit und seiner Einkommenssituation ab.

Als Sicherheiten können etwa eindeutig bewertbare Immobilien dienen. Auch Wertpapiere, der Rückkaufwert von Lebensversicherungen, Bankguthaben oder Kundenforderungen eignen sich als Sicherheiten. Auch Warenlager oder eine Ladeneinrichtung können als Sicherheiten dienen – allerdings oft nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Bei fehlenden Sicherheiten kann eine Bürgschaft diese Sicherheiten gegebenenfalls ersetzen. Während die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank zu hundert Prozent für die nötigen Sicherheiten angerechnet wird, hängt dies bei der Bürgschaft eines fremden Dritten auch von dessen Bonität ab. Im Prinzip dienen Sicherheiten nur dazu, den jeweiligen Kredit für nicht vorhersehbare Fälle abzusichern.

Ob der Kreditnehmer in der Lage ist seine regelmäßigen Raten aufzubringen, wird ja bereits im Rahmen der Bonitätsprüfung untersucht. Wenn ein Kredit scheitert, liegt das nicht unbedingt an fehlenden Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer aufgrund eines ungünstigen Schufa-Eintragung nicht hinreichend vertrauenserweckend ist, kann dies schon ein Ausschlusskriterium sein. Im Rahmen einer restriktiveren Kreditvergabepolitik legen Banken gerade bei Existenzgründern bezüglich Sicherheiten wieder einen höheren Anforderungsmaßstab an.

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