§34c Voraussetzung BGB Kredit-Darlehensvermittlung

Kreditvermittlungs Gesetze im Überblick !

Zulassung als Kreditvermittlung nach §34 C Gewerbe-Ordnung

Vorraussetzungen für die Zulassung nach § 34c Gewerbe-Ordnung:

1] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
derjenigen Finanzämter, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.

[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
derjenigen Gemeindesteuerämter, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte – zu erhalten bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

[3] Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte – zu erhalten beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

[4] F�hrungszeugnis der Belegart 0
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen.

[5] Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle  beantragen.

[6] Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer jurististischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen, Erwerbstätigkeit berechtigt.

[7] Bei juristischen Personen
sind die oben genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnis und der Personalpapiere) beizubringen.

[8] Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen

[9] Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)

Gesetzestext §34c GewO


Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:

§ 655 a BGB: Darlehensvermittlungsvertrag
§ 655 b BGB: Schriftform
§ 655 c BGB: Vergütung
§ 655 d BGB: Nebenentgelte
§ 655 e BGB: Abweichende Vereinbarungen

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Stephi

Alles super geklappt. Nachdem alle Unterlagen von mir eingereicht wurden, hat es ca 5 Tage bis zur Auszahlung gedauert. Trotz negativer Schufa. Top gerne wieder

Stephi

Jörg F. – Bauarbeiter

Es gab keinerlei Probleme bei der Kreditabwicklung! ein Lob an die günstigen Kreditkonditionen und Zinsen. Sehr zügig...

Jörg F.
Bauarbeiter