Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als schicksalhaftes Geschehen abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden aktuelle Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Koblenz - vom 17. Oktober 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene Kontrollzystoskopie nach Harnblasenverletzung, LG Koblenz, Az.: 1 O 80/15
Chronologie:
Anlässlich der Entbindung einer Tochter kam es bei der Klägerin in der Klinik der Beklagten zu einer Verletzung der Harnblase, die über fünf Tage hinweg nicht diagnostiziert wurde. Es entstanden große Flüssigkeitsansammlungen im Bauchraum. Durch diese Fehlerhaftigkeit litt die Klägerin erheblich unter Schmerzen, es war ein verlängerter Krankenhausaufenthalt erforderlich, ein zweimaliges Öffnen der Sectionarbe und es kam zu weiteren Problemen.
Verfahren:
Bereits die Gutachterstelle der Ärztekammer Saarland hatte den Vorfall mittels eines gynäkologisch- geburtshilflichen Gutachtens hinterfragen lassen (Az.: G 37/2013) und stellte im Ergebnis einen Behandlungsfehler fest. Der Haftpflichtversicherer der Beklagten bot daraufhin eine pauschale Abfindung von zunächst 5.000,- Euro, später 10.000,- Euro an, worauf die Klägerin sich jedoch nicht einließ. Das Landgericht Koblenz schlug den Parteien nunmehr nach Einholung eines weiteren Gutachtens, das das Vorgutachten bestätigte eine gütliche Einigung über 12.500,- Euro vor. Zudem muss die Beklagtenseite auch anteilige Gerichtskosten, Sachverständigenkosten sowie Anwaltskosten zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Versicherer bieten vorgerichtlich bei eindeutigen Sachverhalten oft Abfindungssummen an, die untersetzt sind. Hätte der Haftpflichtversicherer eine angemessenere Regulierung vorgenommen, wäre es nicht zu dem Verfahren gekommen und die Gerichtsbarkeit entlastet worden, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.
Oberlandesgericht Dresden - vom 12. Oktober 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Osteosynthese mittels Marknagels nach Mehrfragmentfraktur, OLG Dresden, Az.: 4 U 583/16
Chronologie:
Die Klägerin zog sich in 2009 eine Sturzverletzung zu und begab sich in die Notfallambulanz der Beklagten. Dort wurde eine Osteosynthese vorgenommen und eine Frakturprothese implantiert. Postoperativ zeigte sich ein ausgedehntes Knochenzementdepot unterhalb des oberen Schaftendes. Die Klägerin leidet seither unter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Nervenschädigung mit Zwerchfellhochstand.
Verfahren:
Bereits das Landgericht Dresden hatte sich mit dem Vorfall befasst (Az.: 6 O 719/12) und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 4.000,- Euro zugesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlug das Gericht den Parteien eine deutlich höhere Vergleichssumme zur pauschalen Gesamtabgeltung vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in den Fällen, in denen erstinstanzliche befasste Gerichte Klagen teilweise zusprechen, ist es natürlich der Klägerseite unbenommen, die ausgeurteilten Beträge der Höhe nach durch eine zweite Instanz hinterfragen zu lassen, so wie hier. Im Zweifel führt das dann auch zum Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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