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Pressemitteilung Kategorie: Versicherungen

MLP informiert über wichtige Änderungen bei Finanzdienstleistungen

Pressemitteilung veröffentlicht am: 11.02.2009 08:45 Uhr

MLP: „2009 gibt es zahlreiche Neuerungen bei Finanz- und Vermögensfragen“
Wiesloch, im Februar 2009: Zahlreiche gesetzliche Änderungen bewegen die Finanzdienstleistungsbranche 2009. Ob es nun um Abgeltungssteuer, Gesundheitsfonds oder Altersvorsorge geht – die komplexen und vom Gesetzgeber immer wieder geänderten Rahmenbedingungen machen es dem Verbraucher schwer, den Überblick zu behalten. Die unabhängigen Vermögensberater von MLP informieren deshalb über die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Gesundheit, Geldanlage und Vorsorge.
MLP weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist. Anleger zahlen jetzt auf sämtliche Kapitaleinkünfte Steuern in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – das gilt für Zinserträge und Dividenden, aber auch für Kursgewinne. Dennoch: Selbst wenn die Anlage in Aktien und Fonds dadurch tendenziell benachteiligt wird, hat ein solches Investment nach Erfahrung der MLP langfristig immer noch die besten Renditeaussichten. „Wichtiger als die steuerliche Betrachtung ist ohnehin die richtige Kapitalanlage“, so Horst Schneider, Leiter Vermögensmanagement bei MLP.
Eine wichtige Änderung für Verbraucher ist laut den MLP-Experten neben der Abgeltungssteuer der neue Gesundheitsfonds: Alle gesetzlich Versicherten zahlen seit Jahresbeginn einen festgelegten Einheitsbetrag in den Gesundheitsfonds ein. Der Beitrag liegt derzeit bei 15,5 Prozent, wovon der Versicherte 0,9 Prozent alleine trägt, die restlichen 14,6 Prozent teilt er sich mit seinem Arbeitgeber. Ab Juli soll im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Beitragssenkung auf 14,9 Prozent erfolgen, davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte – MLP weist darauf hin, dass der Einheitsbetrag immer noch deutlich über dem Betrag liegt, den die meisten gesetzlich Versicherten 2008 an ihre Krankenkasse zahlten. Für manche Versicherte kann es nach Meinung von MLP sogar noch teurer werden, wenn ihre Kasse mit dem zugewiesenen Betrag aus dem Fonds nicht auskommt. Die Krankenkasse kann dann nämlich einen Zusatzbeitrag erheben. Laut MLP Gesundheitsreport 2008, einer repräsentativen Allensbach-Studie zum Gesundheitssystem, ist der Gesundheitsfonds erst einem Viertel der Bevölkerung bekannt.
Auch in der privaten Krankenversicherung brachte der Jahresbeginn Veränderungen: Versicherer sind jetzt verpflichtet, den so genannten Basistarif anzubieten. Dieser kommt vom Leistungsumfang her den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich und ergänzt die bisherigen Tarife der Vollversicherung. MLP weist darauf hin, dass wer sich noch 2008 privat versichert hat, im ersten Halbjahr 2009 bei einem Wechsel des Versicherers zumindest einen Teil seiner Alterungsrückstellungen mitnehmen kann. Spätere Neukunden haben diese Wechseloption ohne zeitliche Begrenzung. Allerdings: Bei einem Wechsel des Anbieters müssen alle Versicherten zunächst 18 Monate im Basistarif des neuen Versicherers bleiben, bevor sie wieder das Leistungsniveau der Voll-PKV erreichen können – zudem ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. MLP rät daher: Wer mit seinem Versicherungsschutz unzufrieden ist oder seine Beiträge senken möchte, sollte besser über einen Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer nachdenken. „Denn hierbei gehen keine Alterungsrückstellungen verloren,“ so Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP.
Die private Altersvorsorge bleibt nach Ansicht von MLP dank staatlicher Förderung wie bei der Riester-Rente auch 2009 sehr attraktiv. Familien mit Kindern profitieren vor allem von Zulagen, Besserverdiener vor allem von der Steuerersparnis, so die Erfahrung von MLP. An den Parametern ändert sich in diesem Jahr nichts. Ausnahme: Für alle ab 2008 Geborenen gibt es eine erhöhte Förderung von 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten zudem eine einmalige Prämie vom Staat in Höhe von 200 Euro. MLP weist aber darauf hin, dass die volle staatliche Förderung nur bekommt, wer 4 Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Vertrag einzahlt. Das kann eine Rentenversicherung, ein Fondssparplan, aber auch ein Banksparplan sein. Noch ein Tipp der MLP-Experten: Inzwischen kann die Riester-Förderung auch zur Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden.
MLP informiert darüber hinaus, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die so genannte Entgeltumwandlung weiterhin von Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind. Der umgewandelte Teil des Lohnes bleibt also sozialabgaben- und steuerfrei. Im Alter kommt dann ein in der Regel deutlich niedrigerer Steuersatz als im Erwerbsleben zur Anwendung. Beiträge, die zur betrieblichen Altersversorgung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung investiert werden, sind bis zu einer Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Dies entspricht in diesem Jahr einem Umwandlungsvolumen von 2.592 Euro.
Auch die Förderung im Rahmen der so genannten Basisrente („Rürup-Rente“) ist gestiegen: Seit Anfang des Jahres können Versicherte 68 Prozent der Beiträge steuerlich geltend machen. Diese Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkte – im Jahre 2025 ist damit die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge erreicht. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. MLP weist außerdem darauf hin, dass die Rürup-Rente im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.
Ab 2009 gibt es eine gravierende Änderung für Bausparer: Ob ihnen die Wohnungsbauprämie gewährt wird, hängt ab sofort von der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparguthabens ab. Anders ausgedrückt: Nur wer das Geld aus dem Bausparvertrag auch in die eigenen vier Wände investiert, kommt in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Ausgenommen von dieser Neuerung sind Bausparer unter 25 Jahren; diese erhalten auch dann die Wohnungsbauprämie, wenn sie das Bausparguthaben anderweitig verwenden – allerdings nur einmalig und für maximal sieben Jahre.
Über die MLP AG
Die MLP AG ist ein unabhängiger Finanz- und Vermögensberater. In der Beratung von Akademikern und anderen anspruchsvollen Kunden verfügt die MLP über jahrzehntelange Erfahrung. Mit rund 2.620 hochqualifizierten Beratern ist die MLP für mehr als 730.000 Kunden der kompetente Partner in allen Bereichen des persönlichen Finanzmanagements. Weitere Informationen über die MLP finden Sie unter www.mlp-ag.de.

Ende-Artikel-Pressemitteilung------------------------------------------------------------------

Kontaktdaten:

Kontaktperson: Frank Heinemann
E-Mail:presse.mlp@googlemail.com
Link: http://www.mlp-aenderungen2009.de
Tel.: +49 (0) 6222 308 3513

Autor: Miriam Rüffer
Straße: Alte Heerstraße 40
PLZ / Ort: 69168 Wiesloch
Firma: MLP AG
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