§ 495 BGB Widerrufsrecht

 

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BGB § 495 Widerrufsrecht

(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag eine Widerrufsrecht nach § 355 zu.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf die in § 493 Abs. 1 Satz 1 genannten Verbraucherdarlehensverträge, wenn der Darlehensnehmer nach dem Vertrag des Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen kann.


Weitere Paragraphen:

§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 491 Verbraucherdarlehensvertrag
§ 492 Schriftform, Vertragsinhalt
§ 493 Überziehungskredit
§ 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
§ 495 Widerrufsrecht
§ 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
§ 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

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Stephi

Alles super geklappt. Nachdem alle Unterlagen von mir eingereicht wurden, hat es ca 5 Tage bis zur Auszahlung gedauert. Trotz negativer Schufa. Top gerne wieder

Stephi

Jörg F. – Bauarbeiter

Es gab keinerlei Probleme bei der Kreditabwicklung! ein Lob an die günstigen Kreditkonditionen und Zinsen. Sehr zügig...

Jörg F.
Bauarbeiter